Häufige Fragen

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Als E-Fahrzeughalter sparen Sie CO2 ein und können sich diese Einsparungen zertifizieren lassen. Diese Zertifikate können wiederum von den Unternehmen zur Einhaltung der THG-Quote erworben werden. Sie erhalten im Gegenzug eine Prämie.
Hier finden Sie weitere Details vom Umweltbundesamt.

Sie sind als Halter eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Die DRWZ Mobile GmbH (Betreiber der Plattform VR-Autos) dient als Mittler und bietet Ihnen eine Prämie, die dem aktuellen Marktwert entspricht. Die THG-Quote kann einmal pro Jahr beantragt werden.

Sie erhalten von der DRWZ Mobile eine Prämie, die vom aktuellen Marktangebot und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig ist. Daher fragen Sie am besten tagesaktuell bei uns an. Die Gutschrift erfolgt spätestens 14 Tage nach der Vereinnahmung des Geldes.

Sie sind der Halter eines E-Fahrzeugs? Dann benötigen wir nur eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins, personenbezogene Angaben wie z.B. Name und E-Mail sowie Ihre Zustimmung der Abwicklung über die DRWZ Mobile GmbH (Betreiber der Plattform VR-Autos). Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail.

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese handeln könnten. Die DRWZ Mobile GmbH (Betreiber der Plattform VR-Autos) bündelt in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister die Quoten, um so attraktive Erlöse für Sie zu generieren. Außerdem übernehmen wir für Sie die administrativen Prozesse bei den Behörden, für die bestimmte Fachkenntnisse erforderlich sind.

Ja, Sie können auch Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden. Voraussetzung dafür ist nur, dass Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Beim Auto-Abo gilt als Fahrzeughalter in der Regel der Anbieter, über welchen das Abo abgeschlossen wurde. Aus diesem Grund empfehlen wir im jeweiligen Fahrzeugschein einzusehen, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist.

Nein, die Prämie gilt nur für reinelektrische Fahrzeuge.

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert.

Vielleicht sehen Sie das Thema aus ökologischer Sicht kritisch. Sollten Sie Ihre CO2-Einsparung allerdings nicht zertifizieren lassen, wird die Prämie für die THG Quote automatisch in den Bundeshaushalt gezogen. Somit sollten Sie sich die Prämie nicht entgehen lassen.

Sie haben weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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